1. Anmeldung und Vertragsschluss

1.1. Die SPORTJUGEND BERLIN bietet ihre Angebote auf der Internetseite www.sportjugendreisen.de und auf ihrer Buchungsplattform CampusEvents an. Die Anmeldung erfolgt über CampusEvents.

1.2. Mit der Reiseanmeldung bieten Sie den Vertragsabschluss verbindlich an. Der Vertrag kommt durch die Bestätigung der SPORTJUGEND BERLIN zustande. Diese bedarf keiner bestimmten Form.

1.3. Die Bearbeitung von Anmeldungen erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs.

1.4. Die Kenntnisnahme der allgemeinen Reise-, Zahlungs- und Geschäftsbedingungen muss vor dem rechtsverbindlichen Vertragsangebot durch Sie bestätigt werden. Mit der Reiseanmeldung erkennen Sie diese im Namen aller Teilnehmenden an und bestätigen, für die Vertragsverpflichtungen aller angemeldeten Personen gegenüber der SPORTJUGEND BERLIN und den anderen beteiligten Leistungsträgern einzustehen.

1.5. Bei Minderjährigen ist die Reiseanmeldung ausschließlich von den Erziehungsberechtigten, bzw. in deren Auftrag, vorzunehmen.

1.6. Wir weisen darauf hin, dass gemäß §§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen werden (Briefe, Telefon, Telekopie, E-Mail, SMS, Rundfunk, Telemedien, Onlinedienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, bei Pauschalreisen insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe dazu auch Ziffer 6).

2. Teilnahmeberechtigung

2.1. Teilnahmeberechtigt sind Kinder und Jugendliche, gemäß den vorgegebenen Altersgruppen. Voraussetzung für die Teilnahme ist ein vollständig ausgefülltes Teilnahmeblatt, das mit den Reiseunterlagen versandt wird, sowie die rechtzeitige Begleichung des Teilnahmebeitrages.

Die für die Feriencamps ausgeschriebenen Altersbegrenzungen sind unbedingt einzuhalten. Über die Mitnahme älterer bzw. jüngerer Teilnehmer*innen entscheiden nach Rücksprache die jeweiligen Reiseleiter*innen.

3. Zahlung des Reisepreises

3.1. Mit dem Erhalt der Buchungsbestätigung und Übermittlung des Sicherungsscheines im Sinne von §651r wird eine Anzahlung von 25% des Gesamtpreises (min. 80,00 €) zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 28 Tage vor Reisebeginn fällig.

3.2. Bei kurzfristigen Reisen (ab dem 28. Tag vor Reisebeginn) ist der Gesamtpreis sofort fällig.

3.3. Eventuelle Rücktritts-, Bearbeitungs- und Umbuchungskosten sind sofort zu zahlen.

3.4. Werden fällige Zahlungen nicht fristgerecht geleistet, und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung vorgenommen, so kann die SPORTJUGEND BERLIN vom Vertrag zurücktreten und ist zur Berechnung von Schadensersatz berechtigt (siehe Punkt 6).

3.5. Alle Zahlungen sind ausschließlich per Überweisung an die SPORTJUGEND BERLIN vorzunehmen.

4. Leistungen

4.1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen auf der Internetseite www.sportjugendreisen.de, im gültigen Katalog und auf der Buchungsplattform CampusEvents, sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung verbindlich. Bei Abweichungen zwischen den Angaben in der Reisebestätigung und unseren Prospekten gelten die Angaben der Reisebestätigung.

4.2. Die SPORTJUGEND BERLIN ist bemüht, besonderen Anforderungen (zum Beispiel Lebensmittelunverträglichkeiten) der Teilnehmenden gerecht zu werden. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen erweitern, bedürfen für ihre Verbindlichkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

5. Leistungs- und Preisänderungen

5.1. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

5.2. Von erheblichen Leistungsänderungen werden Sie unverzüglich in Kenntnis gesetzt.

5.3. Im Fall einer erheblichen Änderung von einer wesentlichen Eigenschaft der Reiseleistung, oder der Abweichung von besonderen Vorgaben von Ihnen, die Inhalt des Vertrages geworden sind, sind Sie berechtigt, innerhalb einer angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten.

6. Rücktritt der teilnehmenden Person, Ersatzperson, Umbuchung

6.1. Rücktritt der teilnehmenden Person

6.1.1. Sie können jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber der SPORTJUGEND BERLIN schriftlich zu erklären. Hierzu können Sie auch den Link in Ihrem Benutzerprofil von CampusEvents nutzen.

6.1.2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück, oder die Reise nicht an, kann die SPORTJUGEND BERLIN Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt und die Höhe der Rücktrittskosten ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der SPORTJUGEND BERLIN.

6.1.3. Der Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und der anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen pauschaliert. Bis 14 Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung entstehen keine Rücktrittskosten. Ab dem 15. Tag nach der Buchung staffelt sich der pauschale Ersatzanspruch vom Reisepreis wie folgt:

bis zum 40. Tag vor Reisebeginn: 25%
39. – 22. Tag vor Reisebeginn: 40%
21. – 7. Tag vor Reisebeginn: 60%
ab dem 6. Tag vor Reisebeginn: 80%
Bei Nichterscheinen: 100%

6.1.4. Wenn für den Fall eines Rücktritts die vorstehend festgelegten Pauschalen aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht wirksam vereinbart sein sollten, behält sich die SPORTJUGEND BERLIN nach § 651h Abs. 2 Satz 2 BGB vor, anstelle der Pauschale die konkrete Entschädigung zu verlangen, die dem Preis der gebuchten Reise abzüglich der ersparten Aufwendungen und Einnahmen aus anderweitiger Verwendung Ihrer Reiseleistungen entspricht. Auf Ihr Verlangen ist die SPORTJUGEND BERLIN verpflichtet, die Höhe der konkreten Entschädigung zu begründen.

6.1.5. Sie sind berechtigt, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder geringere Kosten entstanden sind.

6.2. Abtritt der Rechte und Pflichten an Dritte / Ersatzperson

Bis zum Reisebeginn können Sie schriftlich erklären, dass statt Ihnen ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die SPORTJUGEND BERLIN kann dem Eintritt des*der Teilnehmenden widersprechen, wenn dieser*diese den besonderen Erfordernissen nicht genügt oder seiner*ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet er*sie der SPORTJUGEND BERLIN gegenüber als Gesamtschuldner*in für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

6.3. Umbuchung

Bis zum 60. Tag vor Reiseantritt können Sie gegen eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 25,00 eine Umbuchung vornehmen lassen. Die SPORTJUGEND BERLIN ist danach nicht mehr verpflichtet, weitere Umbuchungswünsche entgegenzunehmen. In diesen Fällen wird Ihnen freigestellt, den Reiserücktritt nach Maßgabe des Punkts 6.1 zu erklären.

7. Kündigung und Rücktritt durch die SPORTJUGEND BERLIN

7.1. Kündigung durch die SPORTJUGEND BERLIN

7.1.1. Die SPORTJUGEND BERLIN kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn Teilnehmende ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören, grobe Vergehen begehen (z.B. Straftaten wie Körperverletzung, Diebstahl, Drogenkonsum, mutwillige Sachbeschädigung), die Sicherheit der anderen Teilnehmenden und Reisebegleiter*innen gefährden, oder wenn sie sich in solchem Maße (vertragswidrig) verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

7.1.2. Kündigt die SPORTJUGEND BERLIN aus vorgenannten Gründen, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis. Sie muss jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgemachten Beträge.

7.1.3. Die Kosten für die Rückfahrt der teilnehmenden Person und die Reisekosten für notwendige Begleitpersonen gehen zu Lasten der/des Erziehungsberechtigten.

7.1.4. Schadensersatzansprüche im Übrigen bleiben unberührt.

7.2. Rücktritt durch die SPORTJUGEND BERLIN

7.2.1. Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, oder der notwendigen Anzahl an Teamer*innen, ist die SPORTJUGEND BERLIN bis 20 Tage vor Reiseantritt berechtigt, den Reisevertrag zu kündigen, wenn in der Reiseausschreibung auf eine Mindestanzahl hingewiesen wird.

7.2.2. Die SPORTJUGEND BERLIN kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn sie aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist; in diesem Fall hat die SPORTJUGEND BERLIN den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären.

7.2.3. Tritt die SPORTJUGEND BERLIN vom Vertrag zurück, verliert sie den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Den bereits eingezahlten (anteiligen) Reisepreis erhalten Sie in voller Höhe unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Zugang der Rücktrittserklärung erstattet.

7.2.4. Weitere Schadensersatzleistungen stehen den Teilnehmenden nicht zu.

8. Rücktritt/Kündigung wegen höherer Gewalt

8.1. Wird die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, wie z. B. Krieg, Streik, innere Unruhen, instabile politische Verhältnisse, Epidemien, hoheitliche Anordnungen oder Empfehlungen, Naturkatastrophen, Havarien oder Zerstörung oder wirtschaftlicher Schließung von Unterkunftsstätten, sind sowohl die SPORTJUGEND BERLIN als auch Sie berechtigt, den Reisevertrag zu kündigen.

8.2. Bei Rücktritt vor Reisebeginn aus den vorgenannten Gründen erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Die SPORTJUGEND BERLIN kann jedoch für zum Zeitpunkt des Rücktritts erbrachte Leistungen ein Entgelt verlangen. Ein weiterer Anspruch besteht nicht.

9. Mängelanzeige, Abhilfe, Minderung, Kündigung, Gewährleistung, Mitwirkungspflicht

9.1. Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, können Sie innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Die SPORTJUGEND BERLIN kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Die SPORTJUGEND BERLIN kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

9.2. Sie sind verpflichtet, bei Leistungsstörungen alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Ferner sind Sie verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung anzuzeigen. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Die Reiseleitung ist nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen. Ist die örtliche Reiseleitung nicht erreichbar, müssen Sie sich an die SPORTJUGEND BERLIN wenden. Unterlassen Sie es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so können keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden.

9.3. Sie können nach Rückkehr von der Reise eine Herabsetzung des Reisepreises verlangen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht worden sind und Sie es nicht schuldhaft unterlassen haben, den Mangel anzuzeigen.

9.4. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet die SPORTJUGEND BERLIN innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, können Sie den Reisevertrag kündigen. Es wird in Ihrem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, der SPORTJUGEND BERLIN erkennbaren Grund, nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist zur Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von der SPORTJUGEND BERLIN verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist. Wird der Vertrag danach aufgehoben, behalten Sie den Anspruch auf Rückführung. Sie schulden der SPORTJUGEND BERLIN den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie von Interesse waren.

10. Haftung

10.1. Vertragliche Schadensersatzansprüche

Die vertragliche Haftung der SPORTJUGEND BERLIN für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, 1. soweit ein Schaden des*der Reiseteilnehmenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder 2. wenn die SPORTJUGEND BERLIN für einen dem*der Reiseteilnehmenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

10.2. Deliktische Schadensersatzansprüche

Für alle Schadensersatzansprüche wegen Sachschäden aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung der SPORTJUGEND BERLIN auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die Haftungshöchstsumme gilt je Reiseteilnehmer*in und Reise. Darüberhinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

11.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der*die Reiseteilnehmende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber der SPORTJUGEND BERLIN in Textform geltend zu machen.

11.2. Ansprüche aus dem Reisevertrag nach §§ 651 i Absatz 3 BGB verjähren in 2 Jahren nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende.

12. Gerichtsstand und Verbraucherstreitbeilegung

Es gilt deutsches Recht. Für Streitigkeiten und Klagen gegen die SPORTJUGEND BERLIN ist der Gerichtsstand Berlin.

Die SPORTJUGEND BERLIN nimmt nicht an einem freiwilligen Verfahren zur alternativen Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

13. WICHTIGE HINWEISE

13.1. An- und Abreise

Die Hin- und Rückfahrt zu den Ferienorten wird größtenteils mit Reisebussen durchgeführt. Eigene An- und/oder Abreise ist möglich, muss jedoch spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt der Verwaltung der SPORTJUGEND BERLIN schriftlich mitgeteilt werden.

13.2. Personenbeförderungsgesetz

Die SPORTJUGEND BERLIN versichert lt. Personenbeförderungsgesetz nur mit lizenzierten Busunternehmen zusammen zu arbeiten.

Damit Sie darüber informiert sind, ob Ihre Kinder gut am Reiseziel angekommen sind, haben wir auf der Internetseite www.sportjugendreisen.de eine Statusinformation geschaltet. Weiterhin können Sie sich an den Hin- und Rückreisetagen über unseren Anrufbeantworter informieren. Eine entsprechende Hinweiskarte mit der gültigen Telefonnummer erhalten Sie bei der Abfahrt.

13.3. Förderungen einer Sportjugendreise

Es gibt für die Teilnahme an Sportjugendreisen Zuschussmöglichkeiten für einkommensschwache Familien. Diese sind in der Regel auf der Anmeldeseite zur jeweiligen Reise mit ausgewiesen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Jugend- bzw. Sozialamt.

14. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages und der Teilnahmebedingungen zur Folge.